Ermittlungen im arbeitsrechtlichen Bereich
Im arbeitsrechtlichen Bereich sichern wir für Ihr Unternehmen gerichtsverwertbare Beweise und ermitteln:
- bei Zeitdiebstahl
- bei Schwarzarbeit
- bei Missbrauch des Krankenstandes
- im Bereich von Nebentätigkeits- und Heimarbeitsschwinde
und überprüfen Bewerber auf fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, aber auch auf kriminelle Vergangenheit, negative Verhaltensweisen bei bisherigen Arbeitgebern, moralischen Lebenswandel und politischer Aktivitäten.
Ermittlungen bei
Diebstahl, Unterschlagung und Betrug
Neben der Beauftragung durch Wirtschaftsunternehmen werden wir auch von
Privatpersonen zur Aufklärung von Diebstählen eingesetzt. Häufig steht
für unsere Auftraggeber nicht die Ergreifung des Täters, sondern die
Wiederbeschaffung des Diebesgutes im Vordergrund.
Auch im Kreditwesen (Finanzierung und Leasing) treffen unsere
Ermittlungen auf Akzeptanz. Bei gekündigten Finanzierungs- oder
Leasingverträgen ermitteln wir den Standort des finanzierten oder
geleasten Gegenstandes (Kraftfahrzeuge, Baumaschinen, Schiffe u.a.) und
sorgen für die (rechtlich einwandfreie) Sicherstellung und der
Rückführung bzw. der Verwertung vor Ort.
Bei Betrugsdelikten steht die Aufklärung der Tat neben der Überführung
des Täters und der Rückführung des entstandenen Schadens im Vordergrund.
In vielen Fällen ist es der ausdrückliche Wunsch nach absoluter
Diskretion, die unsere Auftraggeber veranlasst, sich an uns zu wenden.
Ermittlung und Überwachung im Personenbereich
Bei Ermittlungs- und Überwachungsaufträgen im Personenbereich bilden Überprüfungen im Bereich von Ehe und Familie einerseits sowie im arbeitsrechtlichen Zusammenhang andererseits die Schwerpunkte. In diesem Bereich ermitteln wir bei:
- Aufenthaltsfragen
- Identitätsfeststellungen
- Untreue eines Partners
- Bestimmung der elterlichen Sorge
- Geltendmachung von Unterhalts- und Versorgungsansprüchen
- Feststellung möglicher Drogenabhängigkeit von Minderjährigen
- Indizienfeststellung für Vaterschaftsprozesse, insbesondere
- Aufspüren sogenannter Mehrverkehrszeugen
Beweishilfe für Straf- und Zivilprozesse
Im Rahmen der Beweishilfe für Straf- und Zivilprozesse werden wir in erster Linie zur Zeugensuche und zur Indizienfeststellung tätig. Die Beauftragung erfolgt dabei besonders häufig in strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren nach Artikel 397 StGb. Die dort vorgesehene Durchbrechung der Rechtskraft zur Beseitigung von Fehlurteilen erfolgt nicht von Amts wegen, sondern auf Verlangen eines Antragsberechtigten. Die erforderliche Beibringung der Indizien und Beweise für das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes im Sinne von Artikel 397 StGb. wird von uns unterstützt.
Schutz gegen Konkurrenzübergriffe und unlautere Wettbewerbspraktiken
Aufgrund der Vielzahl der Anbieter auf dem Markt und dem sich daraus ergebenden verstärkten Konkurrenzkampf können durch Konkurrenzübergriffe und Verstöße gegen Wettbewerbsregeln Unternehmen aus dem Wettbewerb gedrängt werden. Um sich vor solchen Aktivitäten zu schützen bzw. um solche Aktivitäten aufklären zu lassen, vertrauen Unternehmen auf uns. Zur Bekämpfung von Konkurrenzübergriffen und unlauteren Wettbewerbsmethoden leisten wir u.a. die nachfolgenden Tätigkeiten:
- Abwehr von Betriebsspionage
- Ermittlungen bei Verrat von Betriebsgeheimnissen
- Entdeckung und Verhinderung von Sabotage an Arbeitsmitteln
- Untersuchungen bei Angriffen auf den Ruf einer Institution
- Entdeckung der Konkurrenztätigkeit eigener Mitarbeiter
- Unterschlagung von Verstößen gegen Wettbewerbsverbote und Untreue von Mitgesellschaftern
- Entdeckung unzulässiger Abwerbung.