GMSD Security Service

Ermittlungen im arbeitsrechtlichen Bereich

Im arbeitsrechtlichen Bereich sichern wir für Ihr Unternehmen gerichtsverwertbare Beweise und ermitteln:

und überprüfen Bewerber auf fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, aber auch auf kriminelle Vergangenheit, negative Verhaltensweisen bei bisherigen Arbeitgebern, moralischen Lebenswandel und politischer Aktivitäten.

Ermittlungen bei
Diebstahl, Unterschlagung und Betrug

Neben der Beauftragung durch Wirtschaftsunternehmen werden wir auch von Privatpersonen zur Aufklärung von Diebstählen eingesetzt. Häufig steht für unsere Auftraggeber nicht die Ergreifung des Täters, sondern die Wiederbeschaffung des Diebesgutes im Vordergrund.
Auch im Kreditwesen (Finanzierung und Leasing) treffen unsere Ermittlungen auf Akzeptanz. Bei gekündigten Finanzierungs- oder Leasingverträgen ermitteln wir den Standort des finanzierten oder geleasten Gegenstandes (Kraftfahrzeuge, Baumaschinen, Schiffe u.a.) und sorgen für die (rechtlich einwandfreie) Sicherstellung und der Rückführung bzw. der Verwertung vor Ort.
Bei Betrugsdelikten steht die Aufklärung der Tat neben der Überführung des Täters und der Rückführung des entstandenen Schadens im Vordergrund. In vielen Fällen ist es der ausdrückliche Wunsch nach absoluter Diskretion, die unsere Auftraggeber veranlasst, sich an uns zu wenden.

Ermittlung und Überwachung im Personenbereich

Bei Ermittlungs- und Überwachungsaufträgen im Personenbereich bilden Überprüfungen im Bereich von Ehe und Familie einerseits sowie im arbeitsrechtlichen Zusammenhang andererseits die Schwerpunkte. In diesem Bereich ermitteln wir bei:

Beweishilfe für Straf- und Zivilprozesse

Im Rahmen der Beweishilfe für Straf- und Zivilprozesse werden wir in erster Linie zur Zeugensuche und zur Indizienfeststellung tätig. Die Beauftragung erfolgt dabei besonders häufig in strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren nach Artikel 397 StGb. Die dort vorgesehene Durchbrechung der Rechtskraft zur Beseitigung von Fehlurteilen erfolgt nicht von Amts wegen, sondern auf Verlangen eines Antragsberechtigten. Die erforderliche Beibringung der Indizien und Beweise für das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes im Sinne von Artikel 397 StGb. wird von uns unterstützt.

Schutz gegen Konkurrenzübergriffe und unlautere Wettbewerbspraktiken

Aufgrund der Vielzahl der Anbieter auf dem Markt und dem sich daraus ergebenden verstärkten Konkurrenzkampf können durch Konkurrenzübergriffe und Verstöße gegen Wettbewerbsregeln Unternehmen aus dem Wettbewerb gedrängt werden. Um sich vor solchen Aktivitäten zu schützen bzw. um solche Aktivitäten aufklären zu lassen, vertrauen Unternehmen auf uns. Zur Bekämpfung von Konkurrenzübergriffen und unlauteren Wettbewerbsmethoden leisten wir u.a. die nachfolgenden Tätigkeiten: